Unsere Lösung bei Betrug durch Außendienstmitarbeiter:
Unsere Detektei verschafft Ihnen Klarheit: von wann bis wann ihr Außendienstmitarbeiter für Sie tätig war und welche Kunden in Wahrheit von ihm besucht wurden. Außerdem erhalten Sie durch unsere Verfolgung dieser Person die gesamt gefahrenen Kilometer genannt. Dies erfolgt mit gerichtsverwertbaren Beweisen.
Rechtslage:
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren. (BAG AZ R 116/86)
Der Beklagte ein Außendienstmitarbeiter wird verurteilt, die Vergütung einer Woche zurückzuzahlen, da er seiner Hauptverpflichtung zur Leistung von Arbeit nicht nachgekommen sei und darüber hinaus auch die Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung, sowie die entstandenen Detektivkosten zu erstatten. (ArbG.Kassel 4 Ca 255/84)