Unsere Lösung:
Wir recherchieren die Vergangenheit dieser Person, um Ihnen genau mitzuteilen, ob Sie diese Person unbedenklich in Ihrem Unternehmen beschäftigen können oder nicht. Unsere Detektive überprüfen die vorherigen Arbeitsstellen und decken Fälschungen von Zeugnissen oder Lücken im Lebenslauf des Bewerbers auf.
Sie ersparen sich dadurch Kosten und Ärger, die nach der Einstellung eines nicht geeigneten Mitarbeiters entstehen würden.
Rechtslage:
Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, muss er nach einer Entlassung auch noch Schadensersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied:
„Die aufgewendete Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sei zurück zu zahlen. Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen.“