Detektei Frankfurt
Detektei Kosten Detektiv
30.07.2010
Suche: 
StartseiteÜber unsWirtschaftsdetekteiPrivatdetekteiKostenKontakt
Sie sind hier: Detektei >  
 

Detektei J. Scharfe

Inhaber: Jürgen Scharfe
Raiffeisenstraße 9
61169 Friedberg (Hessen)
E-Mail: info@detektei-scharfe.de

Detektei Frankfurt Telefon

Detektei Frankfurt und weltweit

Die Kosten bei Detektei Scharfe



Detektei Kosten
Starke Leistung zum fairen Preis.

Grundsätzlich besteht im Dienstleistungs­ge­werbe die Möglichkeit, Honorare für zu er­bringende Leistungen frei zu vereinbaren. Eine gesetzlich geregelte Gebührenordnung, nach der beispielsweise Steuerberater oder Rechts­anwälte ihre Honorare berechnen, gibt es nicht. Je nach Fall, sowie erforderlichen oder ge­wünschten Einsatzkräften und –Mitteln, kom­men unterschiedliche Honorarsätze zum Tragen. In der Regel wird nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand und alle dabei ent­standenen Fahr­leistungen nach den vertraglich vereinbarten Sätzen abgerechnet.

Es besteht die Möglichkeit, jeden Einsatz nach Vorgaben des Mandanten zu begrenzen, den Gesamtauftrag im Volumen zu limitieren oder einzelne, nach Aufwand gegliederte Bearbeitungsschritte zu vereinbaren. Selbstverständlich werden alle Leistungen mit dem Mandanten vereinbart. Durch laufende Information während der Einsätze, umfassende Ergebniserörterungen danach und Besprechungen vor jeder weiteren Tätigkeit verhindern ausufernde, kostentreibende Entwicklungen. Wir gewähren unseren Mandanten, qualifiziertes Personal, leistungsstarke und unauffällige Einsatzfahrzeuge, Technik auf hohem Niveau sowie Statusabfrage der laufenden Observation/Ermittlung.

Sie erhalten von uns ein eigens auf Sie abgestimmtes und transparentes Angebot!

 

Kostenerstattung
Die Kosten für den Einsatz der Detektei J. Scharfe können nach der Rechtsprechung oftmals gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten. Auch vorprozessuale Kosten für einen Privatdetektiven können erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung der Detektei J. Scharfe in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht und die Beauftragung der Detektei J. Scharfe bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreit im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren im Sinne von § 91 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung)  

Neues im Jahr 2010
Die Detektei J. Scharfe bietet allen Mandanten nach vorheriger Bonitätsprüfung eine individuelle Ratenzahlung an. Sprechen Sie uns einfach darauf an! 


 
     

Ihre Vorteile: Top Service und starke Leistung zum fairen Preis. Ab 2010 ist auch Ratenzahlung möglich. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot!