Diebstahl / Unterschlagung


Diebstahl
  • Diebstahl in Ihrer Firma? Sie möchten Ihren Mitarbeitern nicht pauschale Unterstellungen machen, um den Betriebsfrieden nicht zu stören.
  • Sie haben den Verdacht, dass Ihre Kassierer Geld aus der Kasse nehmen?

Unsere Lösung bei Diebstahl:
Wir helfen Ihnen gerne durch unsere betriebs­eigenen Techniker. Diese können für Sie verdeckte Überwachungskameras verbauen und ihnen durch eine spätere Videoauswertung genau die Täter nennen.

Nach Ihrem Wunsch, können die betreffenden Personen zur Sache befragt, und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.

Rechtslage:
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Die Auffassungen der Gerichte von „besonders schweren Verstößen“ reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (Bundesarbeitsgericht,Az:2 AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
(OLG Stuttgart, 15.03.89,8 WF 96/88)

Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG 5 AZR 116/86)

Kontaktieren Sie uns! Wir verschaffen Ihnen Klarheit.