Mitarbeiter überwachen bei Lohnfortzahlungsbetrug |
Einer Ihrer Mitarbeiter, ist dauerhaft krank. Sie haben die Vermutung, dass es sich um Lohnfortzahlungsbetrug / Krankschreibungsbetrug handelt? Wir liefern Ihnen Klarheit! Wie? Durch Ihre Beauftragung werden wir aktiv und observieren (lat. Observare - Beobachten) diese Person, stellen alle ihre Aktivitäten im Tagesverlauf fest. Durch visuelle Beweise und einen detaillierten Bericht erhalten Sie gerichtsverwertbare Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug / Krankschreibungsbetrug des Mitarbeiters. Rechtslage bei Lohnfortzahlungsbetrug: Betriebsrat, Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl, Videoüberwachung. Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbe - treibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar. (Finanzgericht Hessen,Az.8K 3370/88,EFG.89,S.576) Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung für die Mitarbeiterüberwachung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht. (BAG Kassel, Az.8AZR 5/97) |