Mitarbeiter überwachen bei Lohnfortzahlungsbetrug


Lohnfortzahlung

Einer Ihrer Mitarbeiter, ist dauerhaft krank. Sie haben die Vermutung, dass es sich um Lohnfortzahlungsbetrug / Krankschreibungsbetrug handelt?

Wir liefern Ihnen Klarheit! Wie? Durch Ihre Beauftragung werden wir aktiv und observieren (lat. Observare - Beobachten) diese Person, stellen alle ihre Aktivitäten im Tagesverlauf fest. Durch visuelle Beweise und einen detaillierten Bericht erhalten Sie gerichts­verwertbare Beweise für den Lohnfort­zahlungsbetrug / Krankschreibungsbetrug des Mitarbeiters.

Rechtslage bei Lohnfortzahlungsbetrug:
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank geschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet (hier: Tapeziert- und. Malerarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden. (LAG Rheinland Pfalz,Az.Sa 979/99)

Betriebsrat, Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl, Videoüberwachung.

Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbe - treibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar. (Finanzgericht Hessen,Az.8K 3370/88,EFG.89,S.576)

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohn­fortzahlung zu erreichen. Voraussetzung für die Mitarbeiterüberwachung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht. (BAG Kassel, Az.8AZR 5/97)

Kontaktieren Sie uns! Wir verschaffen Ihnen Klarheit.