Unterhalt


Unterhalt

Sie glauben nicht an die Zahlungsunfähigkeit des unter­haltpflichtigen Ex-Partners, weil er sein Einkommen oder Vermögen versteckt?

In diesem Fall beweisen wir das versteckte Einkommen bzw. Vermögen des Ex-Partners. Unsere Privatdetektive erstellen für Sie einen detaillierten Feststellungsbericht, der sich durch Bild- und/oder Videomaterial ergänzt.

Sie glauben, dass ihr Partner, an den Sie Unterhalt zahlen, einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt!

Unter diesen Voraussetzungen erlischt der Unterhalts­anspruch, und Sie müssen keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Kontaktieren Sie uns! Wir beschaffen Ihnen die Nachweise über die wahren Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ex-Partners.