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Privatdetektei Frankfurt / Hessen

... zahlen Sie zuviel?
Bekom­men Sie zu
wenig Unterhalt?

10.03.2010
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Probleme bei der Unterhaltszahlung



Unterhaltszahlung
Zahlen Sie zuviel - oder bekom­men Sie zu wenig Unterhalt?

Sie glauben nicht an die Zahlungsunfähigkeit des unter­haltpflichtigen Ex-Partners, weil er sein Einkommen oder Vermögen versteckt.

In diesem Fall beweisen wir das versteckte Einkommen bzw. Vermögen des Ex-Partners. Unsere Privatdetektive erstellen für Sie einen detaillierten Feststellungsbericht, der sich durch Bild- und/oder Videomaterial ergänzt.

Sie glauben, dass ihr Partner, an den Sie Unterhalt zahlen, einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt!

Unter diesen Voraussetzungen erlischt der Unterhalts­anspruch, und Sie müssen keinen Unterhalt mehr bezahlen.

» Kontaktieren Sie uns! Wir beschaffen Ihnen die Nachweise über die wahren Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ex-Partners.






Detektei Scharfe ermittelt Betrug bei Unterhaltszahlung:

Unterhalt - Alimente - Zahlung - zahlungsunfähig - Unterhaltsanspruch - berufliche Tätigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - Vermögen - Einkommen
 
     

Betrug bei der Unterhaltszahlung: Privatdetektive ermitteln ob berufliche Tätigkeit mit Einkommen oder eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen.