Sie glauben nicht an die Zahlungsunfähigkeit des unterhaltpflichtigen Ex-Partners, weil er sein Einkommen oder Vermögen versteckt.
In diesem Fall beweisen wir das versteckte Einkommen bzw. Vermögen des Ex-Partners. Unsere Privatdetektive erstellen für Sie einen detaillierten Feststellungsbericht, der sich durch Bild- und/oder Videomaterial ergänzt.
Sie glauben, dass ihr Partner, an den Sie Unterhalt zahlen, einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt!
Unter diesen Voraussetzungen erlischt der Unterhaltsanspruch, und Sie müssen keinen Unterhalt mehr bezahlen.